12 Aug 2020

Anstelle der „Aufschließung“ kann bei Um- und Zubauten eine „Ergänzungsabgabe“ von der Gemeinde vorgeschrieben werden. Dies sollte im Vorhinein unbedingt mit der Gemeinde abgeklärt werden, damit keine finanziellen Überraschungen in Höhe von ein paar Tausend Euro auf den Bauwerber zukommen. Die Höhe der Abgabe ist abhängig von der zulässigen Bauhöhe, der Grundstücksfläche und der Höhe der bereits errichteten Aufschließung.

Eine Ergänzungsabgabe gemäß § 39 der NÖ Bauordnung ist vorzuschreiben, wenn eine Baubewilligung erteilt wird und

  • bei einer Grundabteilung (§ 10 Abs. 1 NÖ Bauordnung, LGBl. Nr. 166/1969, und NÖ Bauordnung 1976 bzw. NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200) nach dem 1. Jänner 1970 ein Aufschließungsbeitrag bzw. nach dem 1. Jänner 1989 eine Ergänzungsabgabe oder
  • bei einer Bauplatzerklärung eine Aufschließungsabgabe oder
  • anlässlich einer Baubewilligung ein Aufschließungsbeitrag, eine Aufschließungsabgabe oder eine Ergänzungsabgabe vorgeschrieben wird

und bei der Berechnung

  • kein oder
  • ein niedrigerer Bauklassenkoeffizient angewendet wurde als jener, der der im Bebauungsplan nunmehr höchstzulässigen Bauklasse oder Gebäudehöhe entspricht. Im Baulandbereich ohne Bebauungsplan ist ein Bauklassenkoeffizient von mindestens 1,25 zu berücksichtigen, sofern nicht eine Höhe eines Gebäudes bewilligt wird oder zulässig ist, die einer höheren Bauklasse entspricht als der Bauklasse II.

 

Die Ergänzungsabgabe ist aus diesem Anlass auch dann vorzuschreiben, wenn bei einem bebauten Bauplatz noch nie ein Aufschließungsbeitrag, eine Aufschließungsabgabe oder eine Ergänzungsabgabe vorgeschrieben wurde.

Beispiele können sein:

  • Wohnraumerweiterungen bei älteren Gebäuden
  • Errichtung von Gartenhäusern bei älteren Gebäuden
  • Dachbodenausbau mit einer neuen Gaupe

Im Allgemeinen alle Umbauten, bei denen sich die Kubatur am Gebäude ändert.

Unsere Empfehlung an alle Bauwerber ist, sich vor Baubeginn bei der Gemeinde zu erkundigen und am besten schriftlich um Antwort zu bitten. Damit können unerwartete Kosten im Vorhinein vermieden werden.