31 Aug 2020

§ 15 – Anzeigepflichtige Vorhaben

Betrifft z. B.:

  • nachträgliche Wärmedämmmaßnahmen

Wärmedämmung Bauordnung

Ablauf:

  • Zustimmung sämtlicher Bauwerber und Liegenschaftseigentümer auf den Bauplänen
  • Übermittlung der Einreichunterlagen an die Gemeinde bzw. Baubehörde
  • binnen 6 Wochen muss die Gemeinde mitteilen, ob ein Gutachten notwendig ist oder die Prüfung des Vorhabens abgeschlossen wurde
  • nach 6 Wochen ist eine Untersagung nicht mehr zulässig
  • binnen weiteren 3 Monaten muss, wenn erforderlich, das Gutachten vorliegen
  • es gibt maximal eine Mitteilung der Gemeinde und keinen Bescheid

Unterlagen:

  • 2 x maßstäbliche Darstellung
  • 2 x Beschreibung
  • 1 x Energieausweis (falls erforderlich)

Zusätzlich können jedoch noch weitere Genehmigungen erforderlich sein.