31
Aug 2020
- BY Lea Seidl
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§ 15 – Anzeigepflichtige Vorhaben
Betrifft z. B.:
- nachträgliche Wärmedämmmaßnahmen
Ablauf:
- Zustimmung sämtlicher Bauwerber und Liegenschaftseigentümer auf den Bauplänen
- Übermittlung der Einreichunterlagen an die Gemeinde bzw. Baubehörde
- binnen 6 Wochen muss die Gemeinde mitteilen, ob ein Gutachten notwendig ist oder die Prüfung des Vorhabens abgeschlossen wurde
- nach 6 Wochen ist eine Untersagung nicht mehr zulässig
- binnen weiteren 3 Monaten muss, wenn erforderlich, das Gutachten vorliegen
- es gibt maximal eine Mitteilung der Gemeinde und keinen Bescheid
Unterlagen:
- 2 x maßstäbliche Darstellung
- 2 x Beschreibung
- 1 x Energieausweis (falls erforderlich)
Zusätzlich können jedoch noch weitere Genehmigungen erforderlich sein.