29 Sep 2020

BAUAUSFÜHRUNG, FRISTEN IN NIEDERÖSTERREICH

 

  • Vor Baustart muss der Baubeginn und der Bauführer (= Baumeister) auf der Baubehörde schriftlich gemeldet werden
  • es muss ab Rechtskraft des Baubescheides binnen 2 Jahren mit dem Bau begonnen werden
  • binnen 5 Jahren (ab Baubeginnmeldung) muss das Vorhaben fertiggestellt werden
  • noch vor Ablauf dieser 5-Jahres Frist kann schriftlich um Verlängerung angesucht werden