15 Sep 2020

§ 17 – Meldefreie Vorhaben

Teichbau

Betrifft z. B.:

  • Schwimmteich bis 200 m²
  • Schwimmbecken bis 50 m³
  • Gartenhütte mit max. 3 m Firsthöhe und höchstens 10 m² Dachfläche
  • TV-Satellitenantennen außerhalb von Schutzzonen
  • Photovoltaik-Anlagen bis 50 kWp außerhalb von Schutzzonen
  • thermische Solaranlagen außerhalb von Schutzzonen
  • teichbautechnische Anlagen (z.B. Dämme, Mönch, Wartungsstege, Stauanlagen)

 

Es kann ohne Mitteilung der Gemeinde mit den Arbeiten begonnen werden.

Zusätzlich können jedoch noch weitere Genehmigungen erforderlich sein.