15
Sep 2020
- BY Lea Seidl
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§ 17 – Meldefreie Vorhaben
Betrifft z. B.:
- Schwimmteich bis 200 m²
- Schwimmbecken bis 50 m³
- Gartenhütte mit max. 3 m Firsthöhe und höchstens 10 m² Dachfläche
- TV-Satellitenantennen außerhalb von Schutzzonen
- Photovoltaik-Anlagen bis 50 kWp außerhalb von Schutzzonen
- thermische Solaranlagen außerhalb von Schutzzonen
- teichbautechnische Anlagen (z.B. Dämme, Mönch, Wartungsstege, Stauanlagen)
Es kann ohne Mitteilung der Gemeinde mit den Arbeiten begonnen werden.
Zusätzlich können jedoch noch weitere Genehmigungen erforderlich sein.