07
Sep 2020
- BY Lea Seidl
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§ 16 – Meldepflichtige Vorhaben
Betrifft z. B.:
- Abbruch von Bauwerken, ausgenommen sind Gebäude in Schutzzonen und an den Nachbarn angebaute Gebäude
- Aufstellung von Heizkesseln mit einer Nennwärmeleistung bis 50 kW
Ablauf:
- schriftliche Meldung an die Baubehörde innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung des Vorhabens
- ist die Meldung unvollständig, muss die Baubehörde dies dem Bauwerber mitteilen
Unterlagen:
- 1 x Darstellung
- 1 x Beschreibung
Zusätzlich können jedoch noch weitere Genehmigungen erforderlich sein.