§ 16 – Meldepflichtige Vorhaben Betrifft z. B.: Abbruch von Bauwerken, ausgenommen sind Gebäude in Schutzzonen und an den Nachbarn angebaute Gebäude Aufstellung von Heizkesseln mit einer Nennwärmeleistung bis 50 kW Ablauf:   Ablauf: schriftliche Meldung an die Baubehörde innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung des Vorhabens ist die Meldung unvollständig, muss die Baubehörde dies […]